Das Schutzgut Wasser ist für den Menschen lebensnotwendig. Ohne Wasser bzw. mit verunreinigtem Wasser ist kein Leben möglich. Angesichts der Verflechtung mit den anderen Schutzgütern wie z.B. dem Boden, steht für uns in der Projektbearbeitung das Verschlechterungsverbot von Grundwasserkörpern und der Erhalt natürlicher Gewässer im Vordergrund.